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Allgemeine Geschäftsbedingungen (Heilpraktikerin Psychotherapie)

§ 1 Anwendungsbereich der AGB

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie und dem Patienten als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich zum Zwecke der Beratung, Diagnose und Therapie an diese wendet.

c) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann oder es um Beschwerden geht, die die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung nicht behandeln kann oder darf. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung erhalten.

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei können Methoden angewendet werden, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Ein Behandlungserfolg kann nicht garantiert werden.

§ 3 Mitwirkung des Patienten

Der Patient ist verpflichtet die für die Anamnese und Diagnose erforderlichen Auskünfte wahrheitsgemäß und lückenlos zu erteilen, anderenfalls ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie i.A. berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

§ 4 Terminvereinbarung

Termine sind nach vorheriger (telefonischer) Absprache möglich, das heißt, dass keine oder kaum Wartezeiten einkalkuliert werden müssen. Da die Heilpraktikerin Psychotherapie während einer laufenden Therapie nicht gleichzeitig ein Telefongespräch führen kann, hinterlässt der Patient bitte eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter. Es erfolgt schnellstmöglich ein Rückruf.

§ 5 Terminabsage, Terminänderung

Vereinbarte Termine können bis 24 Std. vor dem vereinbarten Termin kostenfrei abgesagt oder geändert werden. Die kostenfreie Absage eines Termins ist per E-Mail oder auch telefonisch möglich. Für nach dieser Frist abgesagte Termine wird das Honorar in voller Höhe fällig.

§ 6 Honorierung der Heilpraktikerin

a) Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar, welches individuell vereinbart wird.

b) Das Honorar ist jeweils unverzüglich nach der Behandlung in bar zu entrichten. Auf Wunsch kann nach Abschluss einer Behandlungsphase eine Rechnung nach § 7 erstellt werden.

c) Die Rechnung wird papierlos per Mail zugestellt, auf Wunsch kann jedoch eine Papierrechnung postalisch zugestellt werden.

§ 7 Honorarerstattung durch Dritte

a) In der Regel werden die anfallenden Kosten nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Entsprechende Sonderregelungen sind von dem Patienten mit seiner Krankenversicherung selbst zu klären. Bis zu einer eindeutigen Klärung bleibt § 4 davon unberührt.

b) Eine Kostenübernahme von privaten Krankenversicherungen oder Zusatztarifen zur Krankenversicherung ist vom Patienten im Vorfeld zu klären. Bis zu einer eindeutigen Zusage des Versicherers bleibt § 4 davon unberührt.

§ 8 Vertraulichkeit der Behandlung

Die Heilpraktikerin für Psychotherapie behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten.

§ 9 Rechnungsstellung

a) Nach Abschluss eines Behandlungstermins kann auf Verlangen des Patienten eine Rechnung ausgestellt werden. Die Rechnung enthält Namen und Anschrift der Heilpraktikerin für Psychotherapie, den Namen und die Anschrift des Patienten. Sie enthält den Behandlungszeitraum und das gezahlte Honorar. Diese Rechnung enthält keinerlei Aussagen über die Art oder den Umfang einer Erkrankung.

b) Wünscht der Patient aus Beweis- oder Erstattungsgründen eine detaillierte Rechnung, die eine Diagnose oder Therapiespezifizierung erfordert, so ist diese kostenpflichtig.

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten gütlich beigelegt werden. Eine vertrauensvolle Basis ist für die psychotherapeutische Arbeit unerlässlich, Zweifel hierüber sollten offen angesprochen werden und im gegenseitigen Einvernehmen geklärt werden.

§ 11 Weitere Leistungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie beispielsweise Vorträge, Seminare, Coaching oder Beratung.

§ 12 Rechtliches

Die Heilpraktikerin Psychrotherapie weist ausdrücklich darauf hin, dass mit den angewandten Methoden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen werden! Der Patient/ Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben.

§ 13 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt.

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